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Bewertung auf Tatsachenbehauptung löschen – so geht’s

93% Erfolgsquote

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Was ist eine Tatsachenbehauptung?

Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn in einer Bewertung angebliche Fakten über Unternehmen, Dienstleister, Ärzte oder Privatpersonen aufgestellt werden, die einer Überprüfung zugänglich sind. Im Unterschied zur Meinungsäußerung muss eine Tatsachenbehauptung wahr und belegbar sein – sonst gilt sie als Falschaussage oder kann sogar Online-Rufschädigung verursachen. Bewertungsportale wie Google Bewertungen, Jameda, Kununu, Trustpilot oder Yelp sind häufig betroffen.

Typische Nutzer, die betroffen sind: Unternehmen, Freiberufler, Ärzte, Dienstleister, Onlineshops, die gezielte Abwertende Rezensionen oder Bewertungsangriffe abwehren möchten.

Tatsachenbehauptung

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.

Falschaussagen

Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.

Verleumdung und Beleidigung

Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .

Fake-Bewertungen

Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.

Bewertungen trotz fehlender Leistung:

Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.

Rufmordkampagnen

Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.

Diskrete Sorgfalt

Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.

Relevanz von Bewertungen auf Tatsachenbehauptung​

Bewertungen mit Tatsachenbehauptungen beeinflussen den allgemeinen Ruf direkt. Falsche Behauptungen führen schnell zu Negativbewertung, Rufschädigung durch Bewertung oder einem Shitstorm. Branchen wie Arztbewertung, Firmenbewertung und Dienstleisterbewertung sind besonders betroffen.

Risiken durch unzutreffende Tatsachenbehauptungen:

Vertrauensverlust bei potenziellen Kunden

Rankingverlust und schlechtere organische Sichtbarkeit

Gefahr von Bewertungsmanipulation und Bewertungsmissbrauch

Richtlinien & Meldeverfahren

Offizielle Guidelines der Portale

Alle Portale verbieten Falschaussagen, Fake-Bewertungen, Ehrenrührige Aussagen, Schmähkritik und rügen explizit Tatsachenbehauptungen, die nicht belegbar sind.

Meldeverfahren Schritt für Schritt

So melden und löschen Sie eine Bewertung mit falscher Tatsachenbehauptung:

Beweise sichern: Erstellen Sie einen Bewertungs-Screenshot und dokumentieren Sie die Behauptung.

Verstoß prüfen: Ist die Aussage wahr oder handelt es sich um eine Falschaussage, Rezension mit Beleidigung oder Abwertende Rezension?

Meldung beim Portal: Nutzen Sie den Meldemechanismus mit einwandfreier Argumentation.

Richtlinienbasierte Argumentation: Verweisen Sie auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Impressumspflicht, Klarnamenpflicht oder weitere normative Vorgaben.

Prüfung durch das Portal: Die Plattform ist zur Pflicht zur Reaktion verpflichtet (meist 7–14 Tage).

Voraussetzungen für die Löschung:

Nachweis, dass die Behauptung unwahr ist

Dokumentation aller Verstöße

Richtlinienbasierte Argumentation

Hinweis: Auch Plattformen wie Google müssen bei rechtswidrigen Inhalten handeln– spätestens nach Hinweis durch den Betroffenen. Die sogenannten „Notice-and-Takedown“-Verfahren greifen hier europaweit.

Standard Paket

ab149,-€

zzgl. MwSt

Premium-Paket

299,-€

zzgl. MwSt

Enterprise-Lösung

auf Anfrage

Richtlinienbasierte Löschung: Der Unterschied zwischen zulässiger Meinungsfreiheit und unzulässiger Tatsachenbehauptung ist entscheidend:

Typische Beispiele für angreifbare Bewertungen:

Nachweislich falsche Behauptungen

Fake-Bewertung mit vorgetäuschten Fakten

Bewertungsangriff und Bewertungskampagne

Fake-Account

Schmähkritik oder Persönlichkeitsverletzung

Erfahrungswert: Die Erfolgsquote ist hoch, wenn die Unwahrheit klar belegt und eine richtlinienbasierte Argumentation vorgelegt wird. Siehe Fallbeispiel Bewertung.

Im Vergleich zu internationalen Plattformen wie Yelp, Facebook-Rezensionen, Xing-Bewertungen ist in Deutschland die Chance zur Löschung besonders hoch.

Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen

Sie möchten Ihre Bewertungen löschen lassen, haben Fragen zum Ablauf oder brauchen eine individuelle Einschätzung? Dann zögern Sie nicht– wir sind persönlich für Sie da. Schnell, vertraulich und lösungsorientiert.

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Kundenstimmen: Was unsere Klienten sagen

Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.

    Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.

    Susanne R.

    Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln

      Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.

      Michael T.

      Zahnarzt aus Leipzig

        Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.

        Lisa M.

        Steuerberaterin aus München

          Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.

          Ali B.

          Autohaus-Betreiber in Hannover

            Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.

            Stefan W.

            Restaurantbesitzer