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Bewertung auf Meinungsfreiheit löschen – so geht’s

93% Erfolgsquote

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Was ist Meinungsfreiheit?

Meinungsfreiheit ist ein zentrales Prinzip im deutschen Bewertungsrecht und schützt das freie Äußern von Kundenmeinung auf Bewertungsportalen wie Trustpilot, Google-Bewertung, Kununu oder ProvenExpert. Doch die Meinungsfreiheit findet ihre Grenze dort, wo der allgemeine Ruf verletzt wird oder Verstöße gegen normative Richtlinien vorliegen. In Deutschland nutzen sowohl Verbraucher als auch Unternehmen die Plattformen, um ihre Erfahrungen, Kritik und Empfehlungen zu veröffentlichen.

Meinungsfreiheit

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.

Falschaussagen

Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.

Verleumdung und Beleidigung

Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .

Fake-Bewertungen

Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.

Bewertungen trotz fehlender Leistung:

Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.

Rufmordkampagnen

Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.

Diskrete Sorgfalt

Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.

Relevanz von Bewertungen auf Meinungsfreiheit​

Bewertungen unter Berufung auf die Meinungsfreiheit prägen das Bewertungssystem und den Trust Score. Sie beeinflussen die organische Sichtbarkeit, das Firmenprofil und sind essenziell für Empfehlungsmarketing. Besonders Branchen wie Ärzte, Dienstleister, Online-Shops, Gastronomie und der öffentliche Sektor sind von Bewertungen betroffen, die sich auf die Meinungsfreiheit berufen.

Typische Nutzer und Verbreitung

Bewertungen im Kontext der Meinungsfreiheit stammen oft von Einzelpersonen, Endkunden oder auch Mitbewerbern. Plattformen wie Jameda, Yelp, Facebook-Rezensionen oder Google Maps sind besonders relevant.

Richtlinien & Meldeverfahren auf Meinungsfreiheit-Portalen

Offizielle Guidelines und Community-Richtlinien

Bewertungsplattformen akzeptieren zwar Meinungsäußerungen, verlangen aber die Einhaltung ihrer Bewertungspolitik. Unzulässig sind:

Fake-Bewertungen und Fake-Accounts

Falschaussagen und Schmähkritik

Rezension mit Beleidigung oder Persönlichkeitsverletzung

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bewertungsmanipulation

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Bewertung melden

Bewertung prüfen: Liegt ein Verstoß gegen normative Vorgaben oder der allgemeine Ruf vor? Prüfen Sie, ob es sich wirklich um eine durch die Meinungsfreiheit geschützte Einzelmeinung handelt oder ob Tatsachenbehauptungen, Fake-Bewertungen oder Schmähkritik vorliegen.

Beweise sichern: Legen Sie einen Bewertungs-Screenshot an und dokumentieren Sie den Verstoß.

Meldung einreichen: Nutzen Sie den Meldemechanismus oder ein URL-Meldetool.

Richtlinienbasierte Argumentation: Verweisen Sie in Ihrer Löschungsanfrage auf die Meinungsfreiheit und erläutern Sie, warum die Grenze überschritten wurde.

Prozess beobachten: Kontrollieren Sie mit Tools wie dem Bewertungsmonitor oder einem Monitoring-Tool den Status.

Weitere Hinweise und Beispiele bietet unser Ratgeber: So antworten Sie richtig auf kritische Bewertungen

Hinweis: Auch Plattformen wie Google müssen bei rechtswidrigen Inhalten handeln– spätestens nach Hinweis durch den Betroffenen. Die sogenannten „Notice-and-Takedown“-Verfahren greifen hier europaweit.

Standard Paket

ab149,-€

zzgl. MwSt

Premium-Paket

299,-€

zzgl. MwSt

Enterprise-Lösung

auf Anfrage

Im Vergleich zu Google-Bewertung, Trustpilot, Jameda, Kununu oder Facebook-Rezensionen werden Bewertungen unter Berufung auf die Meinungsfreiheit von Plattformen unterschiedlich gehandhabt. Die tatsächliche Löschbarkeit hängt davon ab, wie klar eine Moderationspflicht und Prüfpflicht (Plattformen) umgesetzt wird.

Löschbarkeitsvergleich (1–5 Sterne):

Zur Übersicht aller Portale A–Z

Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen

Sie möchten Ihre Bewertungen löschen lassen, haben Fragen zum Ablauf oder brauchen eine individuelle Einschätzung? Dann zögern Sie nicht– wir sind persönlich für Sie da. Schnell, vertraulich und lösungsorientiert.

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Telefon: 0511 / 999 78 999

Kundenstimmen: Was unsere Klienten sagen

Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.

    Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.

    Susanne R.

    Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln

      Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.

      Michael T.

      Zahnarzt aus Leipzig

        Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.

        Lisa M.

        Steuerberaterin aus München

          Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.

          Ali B.

          Autohaus-Betreiber in Hannover

            Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.

            Stefan W.

            Restaurantbesitzer