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Bewertung auf Kennzeichnungspflicht löschen – so geht’s

93% Erfolgsquote

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Was ist Kennzeichnungspflicht?

Die Kennzeichnungspflicht beschreibt die Verpflichtung, Rezensionen, Bewertungen oder Erfahrungsberichte als Werbung, Sponsored Content oder Eigenwerbung kenntlich zu machen, sobald eine geschäftliche Beziehung besteht. In Deutschland ist sie zentral für Plattformen wie Trustpilot, Google-Bewertung, ProvenExpert, Jameda und Kununu. Von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind Unternehmen, Influencer, Dienstleister, aber auch Privatpersonen, sobald sie Bewertungen nicht ausschließlich aus privaten Motiven verfassen.

Tipp: Erfahre mehr über Impressumspflicht, Authentizität und Anonymität im Internet.

Kennzeichnungspflicht

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.

Falschaussagen

Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.

Verleumdung und Beleidigung

Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .

Fake-Bewertungen

Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.

Bewertungen trotz fehlender Leistung:

Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.

Rufmordkampagnen

Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.

Diskrete Sorgfalt

Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.

Relevanz von Bewertungen auf Kennzeichnungspflicht​

Bewertungen ohne korrekte Kennzeichnung können zu Fake-Bewertungen, Abwertende Rezensionen und Bewertungsangriffen führen – mit schwerwiegenden Folgen für das Firmenprofil, die organische Sichtbarkeit und den Trust Score. Branchen wie E-Commerce, Ärzte, Kanzleien, Beratungsunternehmen und Online-Marketing sind besonders von der Kennzeichnungspflicht betroffen.

Mehr zum Thema: Bewertungssystem, Bewertungsaggregation, Bewertungsanalyse

Richtlinien & Meldeverfahren bei Kennzeichnungspflicht

Offizielle Guidelines

Portale und Bewertungsplattformen schreiben die Kennzeichnungspflicht in ihren Community-Richtlinien klar vor. Typische Verstöße sind:

Fehlende Kennzeichnung bei Eigenwerbung

Fake-Bewertungen

Falschaussagen

Rezension mit Beleidigung

Schmähkritik

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Bewertung melden

Bewertung prüfen: Untersuchen Sie, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht und verletzt wurde. Prüfen Sie auf weitere Verstöße wie Fake-Account oder Bewertungsmanipulation.

Beweise sichern: Dokumentieren Sie alles per Bewertungs-Screenshot.

Meldung einreichen: Nutzen Sie das Meldemechanismus oder ein URL-Meldetool.

Richtlinienbasierte Argumentation: Begründen Sie Ihre Meldung mit Bezug auf die Kennzeichnungspflicht, die Bewertungspolitik und andere normative Vorgaben.

Überwachung: Kontrollieren Sie den Status im Bewertungsmonitor oder mit einem Monitoring-Tool.

Lesetipp: So antworten Sie richtig auf kritische Bewertungen

Hinweis: Auch Plattformen wie Google müssen bei rechtswidrigen Inhalten handeln– spätestens nach Hinweis durch den Betroffenen. Die sogenannten „Notice-and-Takedown“-Verfahren greifen hier europaweit.

Standard Paket

ab149,-€

zzgl. MwSt

Premium-Paket

299,-€

zzgl. MwSt

Enterprise-Lösung

auf Anfrage

Löschbar sind u. a.:

Bewertungen mit fehlender oder irreführender Kennzeichnung

Fake-Bewertungen und Bot-Bewertungen

Schmähkritik, Beleidigungen oder Falschaussagen

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Angriffe auf den allgemeinen Ruf

Erfolgsquote: Die Chancen auf eine Löschung steigen mit einer vollständigen Dokumentation und einer richtlinienbasierten Argumentation durch eine fachkundige Person.

Im Vergleich zu Google-Bewertung, Trustpilot, ProvenExpert, Jameda oder Kununu ist die Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht je nach Plattform unterschiedlich streng. Die Löschbarkeit hängt stark davon ab, wie klar Richtlinien umgesetzt werden.

Löschbarkeitsvergleich (1–5 Sterne):

Zur Übersicht aller Portale A–Z

Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen

Sie möchten Ihre Bewertungen löschen lassen, haben Fragen zum Ablauf oder brauchen eine individuelle Einschätzung? Dann zögern Sie nicht– wir sind persönlich für Sie da. Schnell, vertraulich und lösungsorientiert.

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Telefon: 0511 / 999 78 999

Kundenstimmen: Was unsere Klienten sagen

Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.

    Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.

    Susanne R.

    Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln

      Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.

      Michael T.

      Zahnarzt aus Leipzig

        Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.

        Lisa M.

        Steuerberaterin aus München

          Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.

          Ali B.

          Autohaus-Betreiber in Hannover

            Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.

            Stefan W.

            Restaurantbesitzer