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Sterne-Schock nach Kündigung? Das sagt das Gesetz

93% Erfolgsquote

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Einleitung

Kaum ist die Kündigung ausgesprochen – schon hagelt es plötzlich negative Google-Bewertungen, auf Trustpilot oder anderen Portalen. Besonders für Selbstständige, Unternehmer, Agenturen, Ärzte oder Handwerker ein echter Schock: Ehemalige Mitarbeitende oder unzufriedene Kunden veröffentlichen aus Frust eine 1-Stern-Rezension. Warum ist das Thema so wichtig? Solche Online-Bewertungen treffen Unternehmen emotional und geschäftlich ins Mark – und oft stellt sich die Frage: Wie weit dürfen Ex-Mitarbeitende oder Kunden nach einer Kündigung wirklich gehen? Welche Rechte und Pflichten gelten? Und wie können Sie sich schützen?

SterneSchock nach Kündigung? Das sagt das Gesetz

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.

Falschaussagen

Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.

Verleumdung und Beleidigung

Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .

Fake-Bewertungen

Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.

Bewertungen trotz fehlender Leistung:

Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.

Rufmordkampagnen

Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.

Diskrete Sorgfalt

Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.

1. Bewertungen nach Kündigung: Typische Fälle aus der Praxis​

Unsere tägliche Arbeit zeigt:

Nach Kündigungen kommt es regelmäßig zu plötzlichen, negativen Online-Bewertungen.

Häufig stammen sie von Ex-Mitarbeitenden, manchmal von „unterstützenden“ Freunden oder Familienmitgliedern – gelegentlich auch von unzufriedenen Kunden nach Beendigungen von Verträgen.

Viele Unternehmen fragen uns: „Muss ich mir das gefallen lassen? Oder kann ich die Bewertung melden?“

Typische Muster:

Bewertungen tauchen zeitnah zur Kündigung auf.

Formulierungen sind oft unsachlich oder enthalten persönliche Angriffe.

Häufig bleibt unklar, ob ein echtes Kundenverhältnis bestand.

Mehr dazu: Fake-Bewertungen erkennen: 5 klare Anzeichen

2. Was ist erlaubt? Die normative Lage rund um Kündigungs-Bewertungen

Viele Plattformen – etwa Google oder Trustpilot – erlauben grundsätzlich, Bewertungen abzugeben, wenn eine echte Erfahrung vorliegt. Unsere Praxis und die gängigen Richtlinien zeigen:

Ex-Mitarbeitende dürfen grundsätzlich nur dann öffentlich bewerten, wenn sie wirklich Kunde waren (z. B. nach Nutzung einer Dienstleistung).

Bewertungen von Ex-Mitarbeitenden, die sich allein auf das Arbeitsverhältnis beziehen, gelten bei Google & Co. meist als unzulässig. Das Portal ist für Kundenmeinungen gedacht, nicht für interne Arbeitgeberbewertungen!

Persönliche Angriffe, beleidigende Formulierungen, rufschädigende Unterstellungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig und können gemeldet werden.

Auch Bewertungen durch Dritte (Freunde, Familienmitglieder) ohne eigenen Kundenkontakt sind gegen die Plattformrichtlinien.

Mehr zu den normativen Vorgaben: Welche Bewertungen sind richtlinienkonform?

Hinweis: Auch Plattformen wie Google müssen bei rechtswidrigen Inhalten handeln– spätestens nach Hinweis durch den Betroffenen. Die sogenannten „Notice-and-Takedown“-Verfahren greifen hier europaweit.

Standard Paket

ab149,-€

zzgl. MwSt

Premium-Paket

299,-€

zzgl. MwSt

Enterprise-Lösung

auf Anfrage

Was Sie als Unternehmen jetzt tun können: Unsere Empfehlungen – direkt aus der Praxis:

Prüfen Sie die Bewertung genau: Ist sie nachweislich von einer Person, mit der nie ein echtes Kundenverhältnis bestand? Gibt es Hinweise auf persönliche Motive?

Melden Sie unzulässige Rezensionen umgehend an die jeweilige Plattform: Google-Bewertung melden: Anleitung & Tipps

Stellen Sie eine sachliche, knappe Antwort online: Bleiben Sie professionell, vermeiden Sie Eskalation. Das zeigt anderen Kunden Ihre Souveränität. So antworten Sie richtig auf kritische Bewertungen

Dokumentieren Sie alles: Screenshots, Zeitpunkte, Nutzerprofile – für die Meldung oder im Falle weiterer Verstöße.

Nutzen Sie Monitoring-Tools: So erkennen Sie neue Rezensionen sofort und können schnell reagieren. Monitoring-Tools im Vergleich

Unsere Praxis zeigt: Es gibt Fälle, in denen Bewertungen nach Kündigungen eine größere Rufschädigung auslösen – oder Plattformen nicht wie gewünscht reagieren. Dann lohnt sich der Schritt zur Fachkraft, die den Vorgang prüft und eine einwandfreie Argumentation vorbereitet:

Bei Serien-Bewertungen durch mehrere Ex-Mitarbeitende oder Dritte

Wenn Ihre Meldung keine Wirkung zeigt oder abgelehnt wird

Bei massiven rufschädigenden Folgen

Professionelle Hilfe beim Löschen: Ihre Vorteile Google-Bewertungen löschen lassen – so funktioniert’s

Auf keinen Fall emotional oder anklagend antworten.

Keine „Gegenbewertungen“ verfassen oder Fake-Profile nutzen! Das verschärft die Situation und kann ebenfalls als Verstoß gewertet werden.

Nicht untätig bleiben: Jede unzulässige Bewertung sollte gemeldet und sauber dokumentiert werden.

Keine voreiligen Löschversuche ohne Begründung: Nur mit einer fundierten, richtlinienbasierten Argumentation sind die Erfolgschancen hoch.

Mehr Fehler & Stolpersteine: Top 5 Fehler im Bewertungsmanagement

Fazit: Sterne-Schock nach einer Kündigung ist für viele Unternehmen heute Realität. Sie müssen das aber nicht hinnehmen! Wer die normativen Vorgaben kennt, gezielt handelt und auf Transparenz setzt, schützt seinen Ruf und bleibt souverän. Wenn Sie betroffen sind: Lassen Sie uns Ihre Bewertung prüfen – gemeinsam finden wir eine Lösung für ein faires Bewertungsprofil.

Weiterführende Links & Lesetipps:

Wann löscht Google eine Rezension?

Löschprozess Schritt für Schritt erklärt

Unfaire Bewertung? Das können Sie tun

Bewertungsfalle vermeiden – Tipps für Unternehmer

Reputationscrash – was dann?

Der perfekte Umgang mit negativen Kommentaren

Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen

Sie möchten Ihre Bewertungen löschen lassen, haben Fragen zum Ablauf oder brauchen eine individuelle Einschätzung? Dann zögern Sie nicht– wir sind persönlich für Sie da. Schnell, vertraulich und lösungsorientiert.

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Kundenstimmen: Was unsere Klienten sagen

Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.

    Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.

    Susanne R.

    Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln

      Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.

      Michael T.

      Zahnarzt aus Leipzig

        Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.

        Lisa M.

        Steuerberaterin aus München

          Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.

          Ali B.

          Autohaus-Betreiber in Hannover

            Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.

            Stefan W.

            Restaurantbesitzer