Löschdienst24 Experten

Das Recht am eigenen Bild ist für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen ein zentrales Thema, das im digitalen Zeitalter ständig an Bedeutung gewinnt. Mit der zunehmenden Verbreitung von Bewertungsportalen, Google-Rezensionen und sozialen Medien ist der Umgang mit Fotos, Videos und anderen bildlichen Darstellungen so aktuell wie nie. Insbesondere im Rahmen von abwertenden Rezensionen oder gezielten Bewertungsangriffen kann das Recht am eigenen Bild massiv verletzt werden. Wer die eigenen Rechte kennt, kann sich gezielt schützen und im Ernstfall mit Unterstützung von Löschdienst24 effektiv gegen Bildmissbrauch vorgehen.
Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.
Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.
Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .
Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.
Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.
Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.
Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.
Das Recht am eigenen Bild schützt jede Person davor, dass Fotos oder Videos ohne Zustimmung veröffentlicht oder verbreitet werden. Es ist ein Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, wenn deren Mitarbeiter oder Geschäftsräume abgebildet werden.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen:
Persönlichkeitsverletzung: Übergeordneter Begriff für Eingriffe in die Privatsphäre, z. B. durch Falschaussagen oder Schmähkritik.
Impressumspflicht: Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten, aber kein Schutz vor Veröffentlichung von Bildern.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelt zusätzlich den Umgang mit personenbezogenen Daten, zu denen auch Fotos zählen können.
Konkretes Beispiel: Ein Foto eines Unternehmers wird ohne seine Einwilligung in einer negativen Google-Bewertung oder auf einem Bewertungsportal veröffentlicht. Das ist regelmäßig ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild.
Das Recht am eigenen Bild ist in § 22 und § 23 Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Veröffentlichung oder Verbreitung eines Bildes ist nur mit Einwilligung der abgebildeten Person erlaubt. Ausnahmen sind eng begrenzt – etwa bei „Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ oder bei Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft erscheinen. Die Rechtsprechung (u. a. Gerichtsurteil zur Bewertung) macht klar: Bei Fake-Accounts, Fake-Bewertungen oder gezielter Online-Rufschädigung greift der Bildschutz besonders streng.
Meinungsfreiheit vs. Bildrecht: Das Recht auf freie Meinungsäußerung endet dort, wo das Bildrecht verletzt wird. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei berechtigtem öffentlichen Interesse, kann das Bild ohne Zustimmung genutzt werden.
Wann ist eine Veröffentlichung zulässig – wann nicht?
Zulässig: Mit ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Person, ggf. im Rahmen von Veranstaltungen mit vielen Personen
Unzulässig: Ohne Einwilligung, insbesondere bei einstweiliger Verfügung, Gegendarstellung oder wenn das Bild rufschädigend eingesetzt wird
Weitere Details: Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?
zzgl. MwSt
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Viele Unternehmer glauben, Bilder aus öffentlichen Quellen oder von Social-Media-Profilen einfach verwenden zu dürfen. Das ist falsch! Schon die einmalige Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos in einer negativen Bewertung oder das heimliche Fotografieren von Geschäftsräumen kann rechtliche Konsequenzen haben. Auch anonyme Bewertungen und der Einsatz von Fake-Bewertungen führen häufig zu Bildrechtsverstößen.
Wie wirken sich solche Verstöße auf den Ruf aus? Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild kann zu erheblichen Online-Rufschädigungen, Shitstorms oder sogar zu Schadensersatzforderungen führen. Negative Bewertungen mit unerlaubten Bildern beeinflussen das 5-Sterne-System und können das Markenimage nachhaltig beschädigen.
Was kann/muss gelöscht werden? Unzulässig verwendete Bilder sollten schnellstmöglich entfernt werden. Über das Google-Meldeformular oder mit Unterstützung von Profis wie Löschdienst24 lässt sich eine Bewertungslöschung oder Bildentfernung oft kurzfristig erreichen. Tipps zur Reaktion: So antworten Sie richtig auf kritische Bewertungen
Löschdienst24 ist Experte für die Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild bei Google Rezensionen, Jameda, Kununu, Trustpilot & Co. Wir unterstützen Mandanten durch:
Prüfung auf Rechtsverstöße im Bereich Bild- und Bewertungsrecht
Juristisch fundierte Argumentation gegenüber Plattformen
Zusammenarbeit mit Anwälten für Bewertungsrecht
Unterstützung beim DSGVO-Löschantrag oder einer einstweiligen Verfügung
Praxisnahe Begleitung bei der Bewertungslöschung und Entfernung unzulässiger Bilder
Für die direkte Entfernung: Google Rezensionen löschen
➤ Unsicher, ob Ihre Bewertung rechtlich angreifbar ist? ➤ Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern unter https://loeschdienst24.de
Sie möchten Ihre Bewertungen löschen lassen, haben Fragen zum Ablauf oder brauchen eine individuelle Einschätzung? Dann zögern Sie nicht– wir sind persönlich für Sie da. Schnell, vertraulich und lösungsorientiert.
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Montag–Freitag von 09:00–18:00 Uhr
Telefon: 0511 / 999 78 999
Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.
Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.
Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln
Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.
Zahnarzt aus Leipzig
Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.
Steuerberaterin aus München
Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.
Autohaus-Betreiber in Hannover
Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.
Restaurantbesitzer