Löschdienst24 Experten

Die Informationspflicht ist ein zentrales Thema für alle, die im Internet Dienstleistungen anbieten, Produkte vertreiben oder öffentlich Bewertungen veröffentlichen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zur großen Online-Plattform. Gerade im Zeitalter von Google-Bewertungen, Jameda oder Kununu wird Transparenz immer wichtiger. Unternehmer sollten wissen, was hinter dem Begriff steckt, welche rechtlichen Pflichten sich daraus ergeben und wie Verstöße die eigene Online-Reputation gefährden können.
Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.
Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.
Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .
Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.
Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.
Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.
Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.
Informationspflicht bedeutet, dass Unternehmen, Plattformen und manchmal auch Nutzer verpflichtet sind, bestimmte Informationen offen, transparent und leicht zugänglich bereitzustellen. Das betrifft zum Beispiel das Impressum, Datenschutzhinweise, Angaben zur Identität des Anbieters oder Hinweise auf die Funktionsweise eines Bewertungssystems. Informationspflichten gelten etwa beim Betrieb einer Webseite, beim Verkauf im Online-Shop, aber auch auf Bewertungsportalen – und betreffen nicht nur den Seitenbetreiber, sondern auch Bewertende bei geschäftsmäßigen Rezensionen (Impressumspflicht).
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen: Anders als eine Kennzeichnungspflicht oder die journalistische Sorgfaltspflicht bezieht sich die Informationspflicht nicht nur auf Werbung oder journalistische Inhalte, sondern allgemein auf verpflichtende Transparenz gegenüber Nutzern, Kunden und Geschäftspartnern.
Beispiel: Ein Online-Shop muss seine NAP-Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer), die AGB, Informationen zum Widerrufsrecht und Hinweise zum Datenschutz bereitstellen. Bewertungsportale wie Trustpilot oder Google My Business müssen die Funktionsweise ihres Algorithmus für Bewertungen offenlegen.
Die rechtlichen Grundlagen der Informationspflicht ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, darunter das Telemediengesetz, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 312d, 355 BGB) und das UWG. Besonders relevant für Bewertungen: Plattformbetreiber und Anbieter sind verpflichtet, ihre Nutzer über den Umgang mit Bewertungen und das Meldemechanismus sowie über das Verfahren der Bewertungslöschung zu informieren.
Die Meinungsfreiheit schützt auch die freie Äußerung in Bewertungen, aber nur dann, wenn keine Falschaussagen oder Schmähkritik verbreitet werden. Informationspflichten sorgen dafür, dass Nutzer wissen, wie Bewertungen entstehen, wie der Bewertungsmonitor funktioniert und wie sie Rechte wie den Löschantrag wahrnehmen können.
Wann ist eine Aussage zulässig – wann nicht? Unzulässig ist es, wesentliche Informationen zu verschweigen, die für eine informierte Entscheidung des Nutzers notwendig sind. Wer beispielsweise eine Fake-Bewertung platziert und dies nicht kenntlich macht, verstößt gegen die Informationspflicht und riskiert Abmahnungen oder Bußgelder.
Praxis-Tipp: Mehr zur Abgrenzung zwischen zulässiger Meinung und unzulässiger Behauptung findest du unter Was darf in einer Google-Bewertung stehen?
zzgl. MwSt
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Fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum oder zu Bewertungsprozessen
Keine Transparenz über die Herkunft und Verifizierte Bewertung von Rezensionen
Keine Erklärung des Bewertungsverhaltens oder der Bewertungsstrategie
Mangelnde Information über Möglichkeiten zur Bewertungskorrektur oder Beantragung der Löschung
Wer Informationspflichten ignoriert, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Unterlassungsklagen, sondern auch negative Publicity und massiven Reputationsschaden. Auch Google und andere Plattformen werten fehlende Transparenz zunehmend als Negativfaktor für die Sichtbarkeit in Bewertungsportalen.
Was kann/muss gelöscht werden? Bewertungen oder Inhalte, die ohne die erforderlichen Pflichtangaben veröffentlicht wurden oder die Nutzer bewusst täuschen, können häufig zur Google Rezensionen löschen gebracht werden.
Wichtige Handlungsanleitung: So antworten Sie richtig auf kritische Bewertungen
Prüfung auf Rechtsverstöße: Wir analysieren, ob Informationspflichten verletzt wurden – etwa bei Fake-Bewertungen, Bewertungsangriffen oder systematischen Bewertungskampagnen.
Juristisch fundierte Argumentation gegenüber Plattformen: Unsere Experten kümmern sich um Beantragung der Löschung und kommunizieren mit Anbietern wie Google My Business, ProvenExpert oder Yelp.
Zusammenarbeit mit Fachjuristen: Bei strittigen Fällen arbeiten wir eng mit Anwälten für Bewertungsrecht zusammen.
Praxisnahe Unterstützung: Wir beraten zu Informationspflichten, helfen beim Aufbau eines rechtssicheren Firmenprofils und begleiten die Reputationspflege.
Lesen Sie echte Erfahrungsberichte: „Ich habe es vorher selbst versucht – ohne Erfolg“ Bäckerei aus Leipzig: 1-Stern-Kampagne überlebt
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Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.
Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.
Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln
Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.
Zahnarzt aus Leipzig
Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.
Steuerberaterin aus München
Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.
Autohaus-Betreiber in Hannover
Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.
Restaurantbesitzer