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Ehrenrührige Aussage – Bedeutung, rechtlicher Kontext und Praxis-Tipps für Unternehmen

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🧩 Einleitung: Was ist eine ehrenrührige Aussage?

Die ehrenrührige Aussage ist ein zentraler Begriff im Bewertungsrecht und betrifft insbesondere Online-Bewertungen, Kundenmeinungen und Firmenbewertungen. Sie meint eine Äußerung, die geeignet ist, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu beschädigen. Im Zeitalter von Bewertungsportalen können solche Aussagen nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche Folgen haben. Unternehmer müssen wissen, wie sie damit umgehen – um ihre Reputation und ihren guten Ruf zu schützen.

DatenschutzGrundverordnung (DSGVO)

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.

Falschaussagen

Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.

Verleumdung und Beleidigung

Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .

Fake-Bewertungen

Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.

Bewertungen trotz fehlender Leistung:

Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.

Rufmordkampagnen

Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.

Diskrete Sorgfalt

Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.

📘 Begriffserklärung: Ehrenrührige Aussage einfach erklärt​

Eine ehrenrührige Aussage ist jede Behauptung oder Wertung, die das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, also die Ehre einer Person oder eines Unternehmens herabwürdigt. Das kann eine Falschaussage über die Geschäftspraktiken, beleidigende Formulierungen oder Unterstellungen sein.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen:

Schmähkritik: Überschreitet die Grenze zur bloßen Beleidigung ohne sachlichen Bezug (mehr dazu).

Tatsachenbehauptung: Kann überprüfbar wahr oder falsch sein – wird zur ehrenrührigen Aussage, wenn sie nicht stimmt und den Ruf schädigt (mehr dazu).

Meinungsäußerung: Geschützt durch die Meinungsfreiheit, solange sie nicht die Grenze zur Ehrenrührigkeit überschreitet.

Konkretes Beispiel: Eine Google-Bewertung, in der behauptet wird, ein Restaurant arbeite mit „verdorbenen Lebensmitteln“, ist eine potenziell ehrenrührige Aussage – vor allem, wenn sie nicht belegbar ist.

⚖️ Rechtlicher Kontext: Gesetze, Paragraphen & Urteile

Im deutschen Recht bieten insbesondere §§ 823, 1004 BGB Schutz vor ehrenrührigen Aussagen. Solche Aussagen können auch strafrechtlich als Beleidigung oder Verleumdung verfolgt werden.

Meinungsfreiheit vs. Tatsachenbehauptung: Während die Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist, endet sie dort, wo die Würde oder das Ansehen eines Menschen durch falsche, herabsetzende Aussagen verletzt wird. Eine abwertende Rezension wird zur Rechtsverletzung, wenn sie unwahr ist oder nur dazu dient, zu diffamieren.

Wann ist eine Aussage zulässig – wann nicht? Zulässig: Sachliche Kritik, die auf Fakten basiert Unzulässig: Unwahre Behauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen, Unterstellungen

Gerichte haben immer wieder bestätigt, dass Betroffene Anspruch auf Löschung, Gegendarstellung oder sogar Schadensersatz haben. Im Streitfall kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.

Hinweis: Auch Plattformen wie Google müssen bei rechtswidrigen Inhalten handeln– spätestens nach Hinweis durch den Betroffenen. Die sogenannten „Notice-and-Takedown“-Verfahren greifen hier europaweit.

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Typische Fehler & Missverständnisse

Viele Unternehmen nehmen ehrenrührige Aussagen als gegeben hin oder unterschätzen deren Wirkung. Doch schon eine einzelne negative Bewertung kann erhebliche Folgen für den digitalen Ruf und das Vertrauen von Kunden haben.

Wie wirken sich ehrenrührige Aussagen auf den Ruf aus? Solche Aussagen führen schnell zu Rufschädigung durch Bewertung, Umsatzeinbußen oder im Extremfall zu einer Shitstorm-Situation.

Was kann/muss gelöscht werden? Ehrenrührige, beleidigende oder unwahre Aussagen können und sollten über Löschanträge entfernt werden. Plattformen wie Google sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte nach Hinweis zu löschen.

Löschdienst24 prüft, ob eine Bewertung eine ehrenrührige Aussage enthält und setzt sich mit folgenden Schritten für Betroffene ein:

Prüfung auf Rechtsverstöße durch erfahrene Experten

Juristische Argumentation gegenüber Plattformen wie Google Bewertungen oder Trustpilot

Zusammenarbeit mit Fachjuristen bei komplexen Fällen

Praxisnahe Unterstützung von der ersten Bewertung bis zur vollständigen Löschung

Unterstützung beim Google-Meldeformular und DSGVO-Löschanträgen

Mehr zu typischen Abläufen und praktischen Tipps: So antworten Sie richtig auf kritische Bewertungen

Sie möchten eine ehrenrührige Aussage in einer Bewertung löschen lassen? Informieren Sie sich hier, wie Sie Google Rezensionen löschen können oder sichern Sie sich Ihre kostenlose Ersteinschätzung unter https://loeschdienst24.de.

Kontakt aufnehmen und unverbindlich beraten lassen

Sie möchten Ihre Bewertungen löschen lassen, haben Fragen zum Ablauf oder brauchen eine individuelle Einschätzung? Dann zögern Sie nicht– wir sind persönlich für Sie da. Schnell, vertraulich und lösungsorientiert.

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Kundenstimmen: Was unsere Klienten sagen

Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.

    Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.

    Susanne R.

    Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln

      Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.

      Michael T.

      Zahnarzt aus Leipzig

        Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.

        Lisa M.

        Steuerberaterin aus München

          Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.

          Ali B.

          Autohaus-Betreiber in Hannover

            Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.

            Stefan W.

            Restaurantbesitzer