Löschdienst24 Experten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 2018 das zentrale Datenschutzgesetz in Europa. Sie regelt, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen – auch im Zusammenhang mit Online-Bewertungen. Gerade im Bewertungsmanagement wird die DSGVO immer wichtiger: Wer als Unternehmer nicht weiß, wie Datenschutz und Bewertungsportale zusammenhängen, riskiert Abmahnungen und Imageverluste. Darum lohnt sich ein genauer Blick darauf, was die DSGVO für die Reputation und den Umgang mit Bewertungen bedeutet.
Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ein Fall für die Löschung. Kritik gehört zum Alltag jedes Unternehmens– doch es gibt klare Grenzen. Sobald eine Bewertung jedoch unzulässige , beleidigend, rufschädigend oder schlichtweg unwahr ist, wird sie zum Risiko für Ihr Image und Ihre wirtschaftliche Zukunft.
Der Bewerter behauptet Dinge, die nachweislich nicht stimmen oder verdreht die Tatsachen.
Persönliche Angriffe, Hasskommentare oder entwürdigende Sprache verletzen den allgemeinen Ruf .
Rezensionen von Personen, die nie Kunden waren, z. B. Wettbewerber oder Bots.
Wenn nie ein Vertragsverhältnis zustande kam, fehlt die Bewertungsgrundlage.
Mehrere schlecht bewertete Fake-Accounts in kurzer Zeit deuten auf gezielte Angriffe hin.
Ihre Daten werden mit äußerster Diskretion und Sorgfalt entfernt – vertraulich und zuverlässig.
Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie legt fest, wie personenbezogene Daten verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden müssen – und gibt Betroffenen umfangreiche Rechte, zum Beispiel das Recht auf Vergessenwerden. Im Unterschied zum alten BDSG gilt die DSGVO EU-weit und ist deutlich strenger.
Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen:
Datenschutz: Übergeordneter Begriff, umfasst alle Regelungen rund um persönliche Daten
DSGVO: Konkrete EU-Verordnung, rechtlich bindend
Datensicherheit: Schutz vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch, technischer Aspekt
Konkretes Beispiel: Ein Kunde bittet um die Löschung seiner Google-Bewertung, weil dort sein voller Name erscheint. Nach DSGVO muss geprüft werden, ob tatsächlich ein Anspruch auf Bewertungslöschung besteht – etwa wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder fehlender Einwilligung.
Die DSGVO betrifft nahezu alle Unternehmen, die mit Kunden, Patienten oder Partnern kommunizieren. Zentrale Paragraphen:
Art. 6 DSGVO: Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Art. 17 DSGVO: Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht
Auch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht wird durch die DSGVO geschützt. Bewertungen dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten, ohne dass eine Einwilligung vorliegt – etwa bei einer Falschaussage oder bei sensiblen Informationen.
Meinungsfreiheit vs. Datenschutz: Nicht jede Bewertung darf gelöscht werden, nur weil jemand darin genannt wird. Die Meinungsfreiheit bleibt ein hohes Gut – aber: Datenschutz und Persönlichkeitsrecht setzen klare Grenzen.
Wann ist eine Aussage zulässig – wann nicht? Zulässig: Allgemeine Meinungen ohne personenbezogene Details Nicht zulässig: Unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Aussagen, Veröffentlichung privater Daten
Urteile zeigen, dass Plattformen bei Datenschutzverstößen reagieren müssen – sei es durch Löschanträge oder Einschränkungen beim Sichtbarkeitsbereich (Sichtbarkeit in Bewertungsportalen).
zzgl. MwSt
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Typische Fehler & Missverständnisse: Viele Unternehmen glauben, die DSGVO greife bei Bewertungen nicht – das Gegenteil ist der Fall! Wer personenbezogene Daten in Bewertungskommentaren oder im Bewertungsportal veröffentlicht, ohne Einwilligung, riskiert Bußgelder.
Wie wirken sich Datenschutzverstöße auf den Ruf aus? Datenschutz-Pannen sind ein gefundenes Fressen für Online-Rufschädigung. Schlechte Presse und Misstrauen der Kunden führen zu Umsatzverlusten. Deshalb ist es wichtig, Bewertungen und Kundenmeinungen regelmäßig zu prüfen und datenschutzrechtlich sauber zu handeln.
Was kann/muss gelöscht werden? Sobald in einer Bewertung sensible oder personenbezogene Daten genannt werden, greift das Recht auf Löschung nach DSGVO. Auch bei Fake-Bewertungen oder Bewertungsangriffen kann ein DSGVO-Löschantrag sinnvoll sein.
Löschdienst24 unterstützt Unternehmen dabei, Datenschutzverstöße bei Bewertungen zu erkennen und effektiv zu beseitigen:
Prüfung von Bewertungen auf DSGVO-Verstöße durch erfahrene Experten
Juristische Argumentation gegenüber Google, Trustpilot & Co.
Zusammenarbeit mit Fachjuristen bei komplexen Datenschutzfragen
Praxisnahe Unterstützung von der Erstberatung bis zur vollständigen Bewertungslöschung
Hilfe bei DSGVO-Löschanträgen und Kommunikation mit Plattformen
Löschdienst24 sorgt dafür, dass Ihr digitaler Ruf durch Datenschutzprobleme nicht leidet.
Sie möchten wissen, wie Sie datenschutzkonform auf Bewertungen reagieren? Lesen Sie hier: So antworten Sie richtig auf kritische Bewertungen Erfahren Sie außerdem, wie Sie Google Rezensionen löschen können, wenn Persönlichkeitsrechte oder Datenschutz verletzt werden.
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Sie möchten Ihre Bewertungen löschen lassen, haben Fragen zum Ablauf oder brauchen eine individuelle Einschätzung? Dann zögern Sie nicht– wir sind persönlich für Sie da. Schnell, vertraulich und lösungsorientiert.
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Montag–Freitag von 09:00–18:00 Uhr
Telefon: 0511 / 999 78 999
Wenn Worte verletzen, helfen echte Erfahrungen. Zahlreiche Unternehmer haben mit Löschdienst24 nicht nur ihre Bewertungen gelöscht– sondern ihr Vertrauen in die digitale Welt zurückgewonnen. Hier teilen sie ihre Geschichte.
Eine Konkurrentin hat unter falschem Namen geschrieben, ich sei unprofessionell und unhygienisch. Google reagierte nicht. Innerhalb von 48 Stunden hat Löschdienst24 alles geregelt. Heute bin ich wieder bei 4,9 Sternen.
Inhaberin eines Kosmetikinstituts in Köln
Die Bewertung war aus der Luft gegriffen– jemand beschwerte sich über Behandlungen, die wir nie durchgeführt haben. Ich hatte schon aufgegeben. Doch das Team von Löschdienst24 war schnell, professionell und hat sogar zwei alte Beiträge mit löschen lassen.
Zahnarzt aus Leipzig
Die Bewertung war aggressiv, persönlich beleidigend. Ein Mandant, den ich abgelehnt hatte. Löschdienst24 hat alles geprüft, eine juristische Stellungnahme erstellt und die Rezension war weg– ohne Rückfragen.
Steuerberaterin aus München
Wir haben viele echte Kunden, aber plötzlich 1-Sterne-Spam ohne Text. Innerhalb von zwei Tagen: weg. Super Kommunikation, alles zuverlässig und transparent.
Autohaus-Betreiber in Hannover
Unsere Online-Bewertungen sind ein wesentlicher Teil unseres Geschäfts. Löschdienst24 hat dafür gesorgt, dass falsche Kommentare verschwinden und wir wieder strahlen können.
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